Nachholen von Berufsabschlüssen
Externenprüfung (IHK)
Wer in der heutigen Arbeitswelt eine langfristige Perspektive haben will, muss als Grundvoraussetzung einen beruflichen Abschluss nachweisen können. Das Berufsbildungsgesetz bietet daher für langjährige Berufspraktiker die Möglichkeit, auch nachträglich noch einen Berufsabschluss zu erlangen.
Hierzu bereitet Sie unser Bildungsangebot umfassend vor. Sie erlernen die fachtheoretischen Inhalte des gewünschten Berufsbildes und werden gezielt für die IHK-Abschlussprüfung fit gemacht.
Voraussetzungen
Gemäß Berufsbildungsgesetz (§ 45 Abs. 2) können Sie Ihren gewünschten Berufsabschluss nachholen, wenn Sie mindestens das 1,5 fache der regulären Ausbildungszeit eines Berufsbildes an Berufspraxis verfügen (z. B. 4,5 Jahre Praxis bei Kaufmann*frau für Büromanagement).
Die Zulassung erfolgt mittels Zulassungsantrag bzw. Abstimmung bei der zuständigen IHK im Vorfeld.
Unsere Angebote – Ihre Möglichkeiten
In den folgenden Ausbildungsberufen bieten wir Ihnen Vorbereitungslehrgänge zur Externenprüfung vor der IHK an – klicken Sie auf den jeweiligen Beruf für weitere Informationen zum Berufsbild:
Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder mehr Informationen benötigen, dann rufen Sie uns an oder schicken Sie uns ein E-Mail zur Terminvereinbarung.
Wir beraten Sie gerne!